VGH Bayern - Urteil vom 11.11.2021
2 N 20.87
Normen:
BauGB § 22 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2;

Antrag gegen die Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion

VGH Bayern, Urteil vom 11.11.2021 - Aktenzeichen 2 N 20.87

DRsp Nr. 2022/149

Antrag gegen die Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion

Tenor

I.

Die Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde K*****, bekannt gemacht am 11. Oktober 2019, wird hinsichtlich der Anlage 1 zur Satzung - Planteil R****** - für unwirksam erklärt. Im Übrigen wird der Antrag verworfen.

II.

Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller 7/8 und die Antragsgegnerin 1/8.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 22 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2;

Tatbestand