I.
Die Antragsgegnerin schrieb europaweit im Offenen Verfahren für das Projekt Neubau einer Grundschule verschiedene Dacharbeiten aus, darunter auch das Gewerk LV 105 Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten. Die Leistung war in der Bekanntmachung folgendermaßen beschrieben:
"1. Lage Plastomerbitumen-Dachabdichtungsbahn (auch als Notdach) ... 3.800 m²
2. Lage Plastomerbitumen-Dachabdichtungsbahn (beschiefert) ...2060 m²
2. Lage Plastomerbitumen-Dachabdichtungsbahn (wurzelfest) ... 1740 m² ........."
Das Leistungsverzeichnis enthielt "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Dachabdichtungsarbeiten, ZTV", in welchen auf folgende Punkte hingewiesen wurde:
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