VGH Baden-Württemberg - Normenkontrollurteil vom 24.09.1999
5 S 1985/98
Normen:
VwGO § 47 ;
Fundstellen:
NVwZ 2000, 1187
ZfBR 2000, 143 (Ls)
ZfBR 2000, 143 (Ls)

Antragsbefugnis des Anliegers einer Ortsdurchfahrt

VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 24.09.1999 - Aktenzeichen 5 S 1985/98

DRsp Nr. 2000/5518

Antragsbefugnis des Anliegers einer Ortsdurchfahrt

»Zur Verneinung der Antragsbefugnis eines Anwohners an der Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, die den Zu- und Abfahrtsverkehr für ein geplantes Neubaugebiet mit ca. 240 Wohneinheiten aufnehmen soll. Die Antragsbefugnis kann nicht immer schon angenommen werden, wenn die Ausweisung eines neuen Baugebiets zu einer Verstärkung des Verkehrs führt; erforderlich ist vielmehr, daß sich die Zunahme des Verkehrs und damit der Verkehrssituation in einer spezifisch planbedingten Weise nachteilig verändert.«

Normenkette:

VwGO § 47 ;
Fundstellen
NVwZ 2000, 1187
ZfBR 2000, 143 (Ls)
ZfBR 2000, 143 (Ls)