BayObLG - Beschluss vom 01.03.2004
Verg 2/04
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b, Nr. 3 Abs. 1 ; GWB § 107 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 257
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern - 21.01.2004 - 120.3-3194.1-60-12/03,

Antragsbefugnis des ausgeschlossenen Bieters in Vergabesachen - Voraussetzungen für den Ausschluss

BayObLG, Beschluss vom 01.03.2004 - Aktenzeichen Verg 2/04

DRsp Nr. 2004/5503

Antragsbefugnis des ausgeschlossenen Bieters in Vergabesachen - Voraussetzungen für den Ausschluss

»1. Es bleibt offen, ob und unter welchen Voraussetzungen einem ausgeschlossenen Bieter ausnahmsweise eine Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren zustehen kann.2. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass offensichtliche Niedrigpreisangebote für Einzelpositionen nicht zwingend zu einem Ausschluss des Angebotes wegen unvollständiger Preisangaben führen müssen (Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2003, VII Verg 53/03, VergabeR 2004, 2).«

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b, Nr. 3 Abs. 1 ; GWB § 107 Abs. 2 ;

Gründe:

I.