Antragsbefugnis eines am Vergabeverfahren nicht beteiligten Unternehmens
OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 - Aktenzeichen WVerg 7/01
DRsp Nr. 2005/14769
Antragsbefugnis eines am Vergabeverfahren nicht beteiligten Unternehmens
»1. Antragsbefugt im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren tatsächlich nicht beteiligt war, wenn es nach seinem Vorbringen möglich erscheint, dass der Vergabeverstoß gerade in seiner Nichtbeteiligung liegt.2. Ein vom Antragsteller nicht unterschriebener Nachprüfungsantrag kann bis zur Entscheidung der Vergabekammer durch Nachholung der Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft zulässig gemacht werden.
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