BVerwG - Beschluss vom 21.03.2018
4 BN 14.18
Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; BauGB § 1 Abs. 7;
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 15.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 S 615/15

Antragsbefugnis eines außerhalb des Plangebiets ansässigen Landwirts im Hinblick auf Geruchsimmissionen durch Einwirkungen auf das Plangebiet

BVerwG, Beschluss vom 21.03.2018 - Aktenzeichen 4 BN 14.18

DRsp Nr. 2018/4802

Antragsbefugnis eines außerhalb des Plangebiets ansässigen Landwirts im Hinblick auf Geruchsimmissionen durch Einwirkungen auf das Plangebiet

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; BauGB § 1 Abs. 7;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos.

Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.