OLG Dresden - Beschluss vom 09.11.2001
WVerg 9/01
Normen:
VgV § 13 S. 4 ;
Fundstellen:
NZBau 2002, 351

Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens

OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2001 - Aktenzeichen WVerg 9/01

DRsp Nr. 2006/9503

Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens

»Einem Unternehmen, das an einem Vergabeverfahren weder beteiligt war noch hätte beteiligt werden müssen, fehlt die Antragsbefugnis für ein Nachprüfungsverfahren, mit dem allein beanstandet werden soll, dass das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 13 VgV (gegenüber einem beteiligten Bieter) nicht rechtswirksam beendet worden sei (§ 13 S. 4 VgV) und dies eine neuerliche Vergabe erforderlich mache, welche die Vergabestelle bislang unterlassen habe.«

Normenkette:

VgV § 13 S. 4 ;
Fundstellen
NZBau 2002, 351