Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. April 2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller je zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.
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