Das LG Dortmund hat die Angekl. Hansjürgen P. und Wolfgang Friedrich R. jeweils wegen Betruges in drei Fällen und den Angekl. Günter U. wegen Betruges in zwei Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von vier Jahren und vier Monaten (P.), drei Jahren und drei Monaten (R.) und vier Jahren und neun Monaten (U.) verurteilt. Gegen dieses Urteil richten sich die Revisionen der Angekl., mit denen sie die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügen. Der Angekl. P. hat darüber hinaus sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Urteils eingelegt. Die Rechtsmittel haben keinen Erfolg.
A. Die Revision des Angekl. P.
I. Die erhobenen Verfahrensbeschwerden greifen nicht durch.
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