LG München I, vom 19.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 10601/95
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Verfügung
OLG München, Beschluß vom 12.07.1995 - Aktenzeichen 28 W 1948/95
DRsp Nr. 1997/7317
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Verfügung
»Die Beschwerde gegen den einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ablehnenden Beschluß des Landgerichts unterliegt nicht dem Anwaltszwang.«