Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 1986 - 16 U (Baul) 1/86 - wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|