Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.
Der Kläger, Eigentümer eines in einem Gewerbegebiet gelegenen Grundstücks, wendet sich gegen die der Beigeladenen erteilte Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende und Flüchtlinge. Seine Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben (VG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juni 2015 -
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