Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2015 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende und Flüchtlinge.
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