I. Es wird festgestellt, dass ein Vergleich folgenden Inhalts zwischen den Parteien zustandegenommen ist:
1. Zur gütlichen Beilegung des hiesigen Vergabenachprüfungsverfahrens und in Erledigung eines zu erwartenden Schadensersatzprozesses zahlt die Antragsgegnerin an die Antragstellerin zum Ausgleich aller gegenseitigen Forderungen aus der Vergabe von ######## Transport von ######### in B###, welche mit Bekanntmachung vom ###### 2018 ausgeschrieben wurde (Vergabenummer ###), einen einmaligen Betrag von #### €.
2. Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens beider Instanzen einschließlich der Kosten dieses Vergleichs fallen der Antragsgegnerin zur Last.
II. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird Ziffer 3 des Beschlusses der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom ##### 2018 (VK - B 1 - ###) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Verfahrensgebühr wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.
III. Der Wert des Verfahrens vor dem Senat wird auf bis zu 40.000,00 EUR festgesetzt.
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