VGH Bayern - Beschluss vom 27.05.2020
15 ZB 19.2305
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 26.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 K 18.575

Anwendung des Gebots der Rücksichtnahme als nachbarschützender bauplanungsrechtlicher Genehmigungsmaßstab bzgl. Verletzung durch eine heranrückende Wohnbebauung gegenüber einem bestehenden emittierenden landwirtschaftlichen Betrieb

VGH Bayern, Beschluss vom 27.05.2020 - Aktenzeichen 15 ZB 19.2305

DRsp Nr. 2020/10373

Anwendung des Gebots der Rücksichtnahme als nachbarschützender bauplanungsrechtlicher Genehmigungsmaßstab bzgl. Verletzung durch eine heranrückende Wohnbebauung gegenüber einem bestehenden emittierenden landwirtschaftlichen Betrieb

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;

Gründe

I.