Anwendungsbereich des § 214 Abs. 2 Nr 3 BauGB; Verletzung des Abwägungsgebots bei methodisch unrichtiger Prognose [hier: Verkehrsbelastung]
VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 17.10.1989 - Aktenzeichen 5 S 2774/88
DRsp Nr. 1996/18130
Anwendungsbereich des § 214 Abs. 2 Nr 3BauGB; Verletzung des Abwägungsgebots bei methodisch unrichtiger Prognose [hier: Verkehrsbelastung]
1. § 214 Abs. 2 Nr 3BauGB findet auch Anwendung, wenn der Bebauungsplan aus einem geänderten Flächennutzungsplan entwickelt wurde und die Änderung des Flächennutzungsplans Formfehler oder Verfahrensfehler aufweist.2. Ein Bebauungsplan leidet auch dann an einem Abwägungsfehler, wenn er auf einer methodisch unrichtigen Prognose der zu erwartenden Verkehrsbelastung beruht. Dies gilt auch dann, wenn sich nachträglich infolge unvorhergesehener Veränderungen herausstellt, daß die Prognose für einen bestimmten Zeitpunkt mit der tatsächlichen Verkehrsbelastung ungefähr übereinstimmt.