Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte neben Architektenhonorar zusätzlich Schadensersatz wegen einer eventuellen Urheberrechtsverletzung schuldet oder ob sich solche Ansprüche gegenseitig ausschließen.
Der Kläger hat von der Beklagten Architektenhonorar, Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung und Zahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung gefordert.
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