LG Saarbrücken, vom 12.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 258/97
Architektenvertrag: Inanspruchnahme eines Architekten auf Erstattung der Kosten für die Rückabwicklung eines Kaufvertrages sowie auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bauarbeiten
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.08.2003 - Aktenzeichen 1 U 757/00
DRsp Nr. 2003/15846
Architektenvertrag: Inanspruchnahme eines Architekten auf Erstattung der Kosten für die Rückabwicklung eines Kaufvertrages sowie auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bauarbeiten
1. Hat sich ein Architekt im Rahmen eines Architektenvertrages nicht zur Einhaltung eines bestimmten Fertigstellungstermins verpflichtet, so haftet er nicht für Schäden, die auf Grund einer wegen der verspäteten Fertigstellung eines Bauwerks augelösten Rückabwicklung des Kaufvertrages entstanden sind.2. Zur Haftung des Architekten wegen mangelhafter Bauplanung und Bauaufsicht auf Ersatz erforderlicher Mängelbeseitigungskosten bzw. in Ansatz zu bringender Minderungsbeträge.