Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 2.11.2000 verkündete Urteil der Zivilkammer 10 des Landgerichts Berlin - 10.0.105/00 - Bezug genommen.
Gegen das ihnen am 23.11.2000 zugestellte Urteil haben die Beklagten am 22.12.2000 Berufung eingelegt und diese nach entsprechender Fristverlängerung am 22.2.2001 begründet.
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