Architektenwettbewerb; Verstoß gegen die Berufsordnung durch Beteiligung an ausgelobtem Gutachterverfahren mit einer Vergütung unter dem Mindesthonorar
BVerwG, Urteil vom 13.04.1999 - Aktenzeichen 1 C 11.98
DRsp Nr. 2002/5318
Architektenwettbewerb; Verstoß gegen die Berufsordnung durch Beteiligung an ausgelobtem Gutachterverfahren mit einer Vergütung unter dem Mindesthonorar
Verpflichtet sich ein Architekt im Rahmen eines sog. "Gutachterverfahrens" vertraglich zu Leistungen, die durch Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfasst werden, begründet die Absicht des Auftraggebers, den Verfasser des von ihm gewählten Entwurfs mit weiteren Architektenleistungen zu beauftragen, keinen Ausnahmefall im Sinne des § 4 Abs. 2HOAI und rechtfertigt daher nicht, die in der Honorarordnung festgesetzten Mindesthonorare zu unterschreiten.
Normenkette:
BGB §§ 657 661 ; GG Art. 12 ; HArchG (Hessisches Architektengesetz i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 11. Februar 1988 - GVBl I S. 61) § 16 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 ; HOAI §§ 1 4 Abs. 2 § 15 Abs. 2 ;
Tatbestand
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