KG - Urteil vom 08.12.2005
4 U 16/05
Normen:
BGB (a.F.) § 635 § 638 ;
Fundstellen:
BauR 2006, 1778
KGReport 2006, 840
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 529/02

Arglistiges Verschweigen im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB a.F.

KG, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen 4 U 16/05

DRsp Nr. 2006/21239

Arglistiges Verschweigen im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB a.F.

»Arglistiges Verschweigen eines Architekten durch fehlende Offenbarung gegenüber Auftraggeber, dass Bauüberwachung teilweise nicht erfolgte.«

Normenkette:

BGB (a.F.) § 635 § 638 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin hat beide Beklagte als Gesamtschuldner wegen behaupteter Schlechtleistung aus einem Architektenvertrag auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen. Die mangelhafte Bauausführung der Isolierungsschicht gegen Feuchtigkeit an allen zehn Balkonen führte zu entsprechenden Schäden, so dass die Aufbauten teilweise zu erneuern waren. Im Einzelnen wird hinsichtlich des Vorbringens der Parteien bis zum Abschluss der ersten Instanz auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen.