I.
Die Klägerin hat beide Beklagte als Gesamtschuldner wegen behaupteter Schlechtleistung aus einem Architektenvertrag auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen. Die mangelhafte Bauausführung der Isolierungsschicht gegen Feuchtigkeit an allen zehn Balkonen führte zu entsprechenden Schäden, so dass die Aufbauten teilweise zu erneuern waren. Im Einzelnen wird hinsichtlich des Vorbringens der Parteien bis zum Abschluss der ersten Instanz auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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