BVerwG - Urteil vom 21.10.1968
IV C 13.68
Normen:
BBauG § 35;
Fundstellen:
BBauBl 1970, 25
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 75
BWVBl 1969, 58
DVBl 1969, 263
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 16.10.1967 - Vorinstanzaktenzeichen II 166/66

Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des privilegierten Nachbarn im Außenbereich

BVerwG, Urteil vom 21.10.1968 - Aktenzeichen IV C 13.68

DRsp Nr. 2009/19309

Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des privilegierten Nachbarn im Außenbereich

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Grundeigentümer, der sein im Außenbereich gelegenes Grundstück privilegiert nutzt, sich gegen ein - privilegiertes oder nicht privilegiertes - Vorhaben mit der Behauptung wenden kann, das Vorhaben beeinträchtige öffentliche Belange.

Normenkette:

BBauG § 35;

Gründe:

I.

Der Kläger und der Beigeladene zu 1) sind Landwirte mit benachbarten Grundstücken im Weiler G-K. Der Beigeladene zu 1) erhielt mit dem angefochtenen Bescheid die Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf der Parzelle Nr. 1377 der Gemarkung G im Anschluß an den bebauten Weiler G-K, der im wesentlichen aus drei Bauernhöfen besteht, von denen je einer den beiden Beteiligten gehört. Der Widerspruch des Klägers gegen die Baugenehmigung wurde zurückgewiesen, im wesentlichen mit der Begründung, das Bauvorhaben sei sowohl nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 als auch nach § 35 Abs. 2 BBauG zulässig; eine spätere Flurbereinigung würde dadurch nicht wesentlich erschwert.