Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 18. Dezember 2017 ist wirkungslos geworden.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III.Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.
Das durch die übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Antragstellerin vom 19. Januar 2018 und der Antragsgegnerin vom 20. April 2018 beendete Verfahren ist in entsprechender Anwendung von §
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