VÜA Bayern - Beschluß vom 17.12.1999
VÜA 6/99
Normen:
VOB/A § 3 Nr.3 Abs. 1 lit. c, § 8 Nr. 2 Abs. 2, Nr. 3, § 26;
Fundstellen:
IBR 2000, 204

Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung wegen fehlerhafter Angebotsunterlagen

VÜA Bayern, Beschluß vom 17.12.1999 - Aktenzeichen VÜA 6/99

DRsp Nr. 2000/5594

Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung wegen fehlerhafter Angebotsunterlagen

Die Aufhebung einer Ausschreibung von Holzungs- und Rodungsarbeiten wegen zu niedriger Flächenangaben in den Ausschreibungsunterlagen ist rechtswidrig. Allerdings besteht für einen Anbieter keine Rechtsschutzmöglichkeit, wenn die Ausschreibung anschließend beschränkt durchgeführt und er nicht berücksichtigt wird.

Normenkette:

VOB/A § 3 Nr.3 Abs. 1 lit. c, § 8 Nr. 2 Abs. 2, Nr. 3, § 26;
Fundstellen
IBR 2000, 204