BayObLG - Beschluß vom 24.06.1999 (2Z BR 48/99)
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei Wohnblocks bestehenden Wohnanlage, die über einen gemeinschaftlichen Zugangsweg verfügt. Den Antragsgegnern gehört eine im Erdgeschoß des einen Hauses gelegene [...]