VÜA Bayern - Beschluß vom 17.11.1999
VÜA 3/99
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, § 26 Nr. 1 lit. c;
Fundstellen:
IBR 2000, 56

Unvollständigkeit eines Angebots wegen Fehlen von Preisangaben

VÜA Bayern, Beschluß vom 17.11.1999 - Aktenzeichen VÜA 3/99

DRsp Nr. 2000/5601

Unvollständigkeit eines Angebots wegen Fehlen von Preisangaben

Enthält ein Angebot in zahlreichen Positionen keine Einheits- und Gesamtpreise, sondern wird darauf verwiesen, diese seien in anderen Positionen "enthalten", so fehlt es an einer Preisangabe. Ein solches Angebot ist mangelhaft und gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A auszuschließen.

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, § 26 Nr. 1 lit. c;
Fundstellen
IBR 2000, 56