I.
Der Landkreis (im folgenden Vergabestelle) schrieb im Dezember 1998 im Rahmen der Erweiterung und Sanierung ... die Leistung Lüftungsinstallation aus. Hieran beteiligte sich die Antragstellerin mit einem Angebot. Die Vergabestelle erteilte im März 1999 den Zuschlag einem Unternehmen, das ein Angebot mit einem geringfügig höheren Preis abgegeben hatte. Im April 1999 beantragte die Antragstellerin daraufhin die Nachprüfung der Vergabe.
Die Vergabekammer stellte mit Beschluss vom 31.5./ 2.6.1999 fest, dass die Antragstellerin zu Unrecht von der Wertung ausgeschlossen worden sei. Gegen diese Entscheidung legte die Vergabestelle sofortige Beschwerde ein.
In das Protokoll der Senatssitzung vom 30.7.1999 wurde u.a. folgendes aufgenommen:
Sodann wurde die Sitzung auf Anregung des Vorsitzenden für Vergleichsgespräche um 12.10 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wurde fortgesetzt um 12.30 Uhr.
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