VK Baden-Württemberg - Beschluß vom 08.11.1999
1 VK 12/99
Normen:
VOL/A §§ 19, 24, 25, 27a, 29 ; GWB § 97 Abs. 1, 2, § 116 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 3

Zustandekommen des Zuschlags

VK Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.11.1999 - Aktenzeichen 1 VK 12/99

DRsp Nr. 2000/5605

Zustandekommen des Zuschlags

Erfolgt die Erteilung des Auftrags außerhalb der Bindefrist, so ist sie als neuer Antrag des Auftraggebers gegenüber einer Bietergemeinschaft zu werten. Die Annahme des neuen Antrags schließt das Vergabeverfahren aber nicht ab, so daß vorläufiger Rechtsschutz noch möglich ist.

Normenkette:

VOL/A §§ 19, 24, 25, 27a, 29 ; GWB § 97 Abs. 1, 2, § 116 ;
Fundstellen
IBR 2000, 3