VK Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.11.1999 - Aktenzeichen 1 VK 12/99
DRsp Nr. 2000/5605
Zustandekommen des Zuschlags
Erfolgt die Erteilung des Auftrags außerhalb der Bindefrist, so ist sie als neuer Antrag des Auftraggebers gegenüber einer Bietergemeinschaft zu werten. Die Annahme des neuen Antrags schließt das Vergabeverfahren aber nicht ab, so daß vorläufiger Rechtsschutz noch möglich ist.