VÜA Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 13.12.1999 132-84-41-37/99
Normen:
VOB/A § 4 Nr. 3 S. 2, § 10 Nr. 5 Abs.1 lit. m, § 17 Abs. 1 Abs. 2 lit. f, § 25 Nr. 3 S. 2;
Fundstellen:
IBR 2000, 203
Gemeinsame Ausschreibung mehrerer Lose
VÜA Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13.12.1999 - Aktenzeichen 132-84-41-37/99
DRsp Nr. 2000/5596
Gemeinsame Ausschreibung mehrerer Lose
Enthält eine Ausschreibung mehrere Fachlose mit der Möglichkeit, einzelne, mehrere oder sämtliche Lose anzubieten, so ist es gerechtfertigt, einem Angebot mit mehreren Losen den Zuschlag zu erteilen, auch wenn andere Anbieter hinsichtlich einzelner Lose zu günstigeren Preisen angeboten haben. Voraussetzung ist, daß die Vergabe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen gerechtfertigt ist.
Normenkette:
VOB/A § 4 Nr. 3 S. 2, § 10 Nr. 5 Abs.1 lit. m, § 17 Abs. 1 Abs. 2 lit. f, § 25 Nr. 3 S. 2;