VÜA Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 13.12.1999
132-84-41-37/99
Normen:
VOB/A § 4 Nr. 3 S. 2, § 10 Nr. 5 Abs.1 lit. m, § 17 Abs. 1 Abs. 2 lit. f, § 25 Nr. 3 S. 2;
Fundstellen:
IBR 2000, 203

Gemeinsame Ausschreibung mehrerer Lose

VÜA Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13.12.1999 - Aktenzeichen 132-84-41-37/99

DRsp Nr. 2000/5596

Gemeinsame Ausschreibung mehrerer Lose

Enthält eine Ausschreibung mehrere Fachlose mit der Möglichkeit, einzelne, mehrere oder sämtliche Lose anzubieten, so ist es gerechtfertigt, einem Angebot mit mehreren Losen den Zuschlag zu erteilen, auch wenn andere Anbieter hinsichtlich einzelner Lose zu günstigeren Preisen angeboten haben. Voraussetzung ist, daß die Vergabe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen gerechtfertigt ist.

Normenkette:

VOB/A § 4 Nr. 3 S. 2, § 10 Nr. 5 Abs.1 lit. m, § 17 Abs. 1 Abs. 2 lit. f, § 25 Nr. 3 S. 2;
Fundstellen
IBR 2000, 203