VOB-Stelle Niedersachsen - Stellungnahme vom 30.06.1999
Fall 1207
Normen:
VOB/A § 4 Nr. 3, § 9 Nr. 1; VOB/C DIN 18380 Abschn. 4; AGBG § 3;
Fundstellen:
IBR 2000,221

Bezugnahme auf Allgemeine technische Vorschriften in den Ausschreibungsunterlagen; Vergütung für Einzelleistungen; Vergabe in Einzel-/Fachlosen

VOB-Stelle Niedersachsen, Stellungnahme vom 30.06.1999 - Aktenzeichen Fall 1207

DRsp Nr. 2000/5615

Bezugnahme auf Allgemeine technische Vorschriften in den Ausschreibungsunterlagen; Vergütung für Einzelleistungen; Vergabe in Einzel-/Fachlosen

1. Sind nach den technischen Vorbemerkungen einer Ausschreibung ergänzend zahlreiche technische Vorschriften ("alle einschlägigen DIN-Normen") zu beachten, so ist hierdurch die Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben. 2. Ist nach den technischen Vorbemerkungen bei allen Rohrleitungen für die Errichtung einer Heizungsanlage eine Wärmedämmung einzukalkulieren, ist diese Wärmedämmung in den Einzelpositionen aber nicht aufgeführt, so ist sie gleichwohl für den Auftragnehmer bindend und kann nicht gesondert vergütet werden. 3. Aus wirtschaftlichen Gründen dürfen Fachlose zusammengefaßt werden, werden, wenn dies wegen technischer Koordination und einheitlicher Gewährleistung geboten erscheint.