Das Hauptzollamt verhängte gegen den Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 3.8.1998 wegen fahrlässigen Nichtgewährens des Mindestlohns und fahrlässigen Nichtentrichtens des Sozialkassenbeitrags Geldbußen von 4500 DM und 5500 DM.
Dem Betroffenen wurde angelastet, er habe als Bauherr des Bauprojektes "Zwei Dreispänner" in R. vom 2. bis 30.6.1997 sechs Arbeitnehmer beschäftigt, die alle einen Stundenlohn von 14,11 DM statt des Mindeststundenlohns von 17 DM erhalten hätten. Zudem habe er für diese Arbeitnehmer keine Beiträge an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes abgeführt.
Auf seinen gegen diesen Bußgeldbescheid eingelegten Einspruch hin sprach das Amtsgericht den Betroffenen am 2.3.1999 frei.
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