VÜA Bayern - Beschluß vom 04.02.1999 (VÜA 3/98) - DRsp Nr. 2000/1577
VÜA Bayern, Beschluß vom 04.02.1999 - Aktenzeichen VÜA 3/98
DRsp Nr. 2000/1577
»1. Im Rahmen eines VOB/A-Vergabeverfahrens sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig und führen zwingend zum Ausschluß.2. Die inhaltliche Änderung der Position eines Leistungsverzeichnisses kann ein Nebenangebot darstellen. Eine Wertung ist aber ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Nebenangebote in den Bewerbungsbedingungen nicht zugelassen oder angegeben hat, daß Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes ausgeschlossen werden.«