Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird geändert.
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der Klage -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin, über die der Senat gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag auf Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 27. August 2020 zu Unrecht stattgegeben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|