Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.05.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.330,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2011 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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