OLG Hamm - Beschluss vom 21.11.2012 (I-15 W 338/12)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.625 € festgesetzt. I.) Die Erblasserin, T S, ist im Mai 2009 unverheiratet und ohne Abkömmlinge verstorben. Eine [...]