OLG Hamm - Urteil vom 11.12.2012
28 U 80/12
Normen:
BGB § 433; BGB § 434; BGB § 123;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 06.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 332/11

Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen abweichender Laufleistung

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen 28 U 80/12

DRsp Nr. 2013/5677

Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen abweichender Laufleistung

1. Zu Rechtsfragen des Autokaufs2. Zu den Voraussetzungen eines Rücktritts vom Kaufvertrag bei abweichender Laufleistung eines Gebrauchtwagens

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 433; BGB § 434; BGB § 123;

Gründe

I.