Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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