BGH - Beschluss vom 09.11.1989
V ZR 132/89
Normen:
BGB § 123 ;
Fundstellen:
VuR 1990, 138

Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Teil- oder Vollfinanzierung des Wohnungskaufs

BGH, Beschluss vom 09.11.1989 - Aktenzeichen V ZR 132/89

DRsp Nr. 2002/5308

Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Teil- oder Vollfinanzierung des Wohnungskaufs

1. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über die mit der von ihm angepriesenen Teil- oder Vollfinanzierung des Wohnungskaufs verbundenen finanziellen Auswirkungen vollständig und richtig aufzuklären. 2. Eine mit dem Verkauf befaßte Mittelsperson kann Verhandlungsgehilfen des Verkäufers sein.

Normenkette:

BGB § 123 ;

Gründe:

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Der Senat hält daran fest, daß der Verkäufer verpflichtet ist, den Käufer über die mit der von ihm angepriesenen Teil- oder Vollfinanzierung des Wohnungskaufs verbundenen finanziellen Auswirkungen vollständig und richtig aufzuklären (Senatsurteile v. 27. Februar 1974, V ZR 85/72, NJW 1974, 849; v. 30. Oktober 1987, V ZR 144/86, WM 1988, 48 und v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96). Insbesondere müssen die hierzu aufgestellten tatsächlichen Behauptungen zutreffen (Senatsurt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86 a.a.O.).