Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Der Senat hält daran fest, daß der Verkäufer verpflichtet ist, den Käufer über die mit der von ihm angepriesenen Teil- oder Vollfinanzierung des Wohnungskaufs verbundenen finanziellen Auswirkungen vollständig und richtig aufzuklären (Senatsurteile v. 27. Februar 1974, V ZR 85/72, NJW 1974,
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