Aufrechnung mit Gegenforderung im Rahmen der Schlusszahlung
BGH, vom 31.03.1977 - Aktenzeichen VII ZR 51/76
DRsp Nr. 1998/2458
Aufrechnung mit Gegenforderung im Rahmen der Schlusszahlung
Die im Rahmen der Ermittlung der Schlußzahlung durch den Auftraggeber zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung braucht weder aus dem mit der Schlußrechnung abgerechneten Vertragsverhältnis zu stammen, noch begründet oder vom Auftragnehmer anerkannt zu sein.