Entscheidungsgründe:
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von Restwerklohn aus einem VOB-Bauvertrag, der Erdarbeiten für das Bauvorhaben "A..." in H... zum Gegenstand hatte. Soweit der Kläger zunächst auch eine Vertragserfüllungsbürgschaft der ... Bank ... AG vom 23.05.2003 über 8.000,00 EUR herausverlangt hat, ist dieser Teil des Rechtsstreits inzwischen von den Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt worden. Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem am 29.07.2004 verkündeten Urteil des Landgerichts verwiesen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).