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1967
BGH
BGH vom 13.07.1967
VII ZR 166/68
Normen:
BGB
§
633
;
Fundstellen:
BGHZ 54, 244, 246
BauR 1970, 237, 238
NJW 1970, 2019, 2020
Aufrechnungsbefugnis des Auftraggebers
BGH,
vom 13.07.1967
- Aktenzeichen VII ZR 166/68
DRsp Nr. 1996/15163
Aufrechnungsbefugnis des Auftraggebers
Der Auftraggeber darf mit einem Vorschußanspruch zur Behebung von Mängeln gegenüber der Werklohnforderung des Auftragnehmers aufrechnen.
Normenkette:
BGB
§
633
;
Fundstellen
BGHZ 54, 244, 246
BauR 1970, 237, 238
NJW 1970, 2019, 2020
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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