OLG Brandenburg - Urteil vom 08.11.2007
12 U 9/06
Normen:
ZPO § 296 ; ZPO § 296a ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3 ; BGB § 637 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 13 O 325/04 - 05.01.2006,

Aufrechnungsmöglichkeit gegen den nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B fällig gewordenen Auszahlungsanspruch des Bauunternehmers

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2007 - Aktenzeichen 12 U 9/06

DRsp Nr. 2007/22236

Aufrechnungsmöglichkeit gegen den nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B fällig gewordenen Auszahlungsanspruch des Bauunternehmers

1. Entsteht nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B ein sofort fälliger Auszahlungsanspruch des Bauunternehmers, weil die Sicherheitsleistung trotz Nachfristsetzung nicht auf ein Sperrkonto eingezahlt wurde, führt dies jedoch nicht zum Wegfall der Aufrechnungsmöglichkeit wegen aufgetretener Mängel. 2. Eine erteilte Mängelfreiheitsbescheinigung führt nicht generell zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Der Aussagewert ist in der Regel dahin einzuschränken, dass er sich auf die durchgeführte Kontrolle bezieht. 3. Das Berufungsgericht kann eine zu Unrecht erfolgte Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln nicht mit anderer Begründung aufrechterhalten.

Normenkette:

ZPO § 296 ; ZPO § 296a ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3 ; BGB § 637 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.