LG Oldenburg, Urteil vom 21.06.1999 - Aktenzeichen 13 O 2850/98
DRsp Nr. 2000/5577
Aufrechnungsverbot im Architektenvertrag
Eine formularmäßig entsprechend § 4 Ziffer 4.5 der AVA zum Einheitsarchitektenvertrag vereinbarte Klausel, wonach die Aufrechnung gegen den Honoraranspruch nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig ist, verstößt nicht gegen § 11 Nr. 2 b und 3 AGBG und ist wirksam.