Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses im südöstlichen Bereich des Grundstücks FlNr. ** Gemarkung D********* (Baugrundstück), das im nordöstlichen Bereich an der M******gasse schon mit einem Gebäudekomplex bebaut ist. Die Beigeladene ist eine städtische Baugesellschaft.
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