Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 22. Juni 2018 -
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Antragstellerinnen zu tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten - die beiden Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen den Aufstellungsbeschluss "Wohngebiet Dornberg" und die Gemeinde Mühltal - streiten über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.
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