Ausbaubeiträge - Vorverteilung, Anliegerstraße, Straßentyp, Klassifizierung, Gemeindeanteil, umlagefähig, Aufwand, Regenwassereinlauf, Erneuerung, Verbesserung, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Fahrbahn, Teileinrichtung, Maßnahme, Vorteil, beitragsfähig, Ausbauprogramm, Ausbaubeschluss, sachliche Beitragspflicht, Verjährung, Festsetzung, Rückwirkung, Satzung, Heilung, Bescheid, Verteilungsregelung, Maßstab, Außenbereich, Waldgrundstück, einseitig, Anbaustraße, erstmals, hergestellt, Erschließungsanlage, Vorausleistung, Vorauszahlung, Ausbaubeitrag, Beitragsrecht
OVG Thüringen, Beschluss vom 30.06.2003 - Aktenzeichen 4 EO 206/96
Ausbaubeiträge - Vorverteilung, Anliegerstraße, Straßentyp, Klassifizierung, Gemeindeanteil, umlagefähig, Aufwand, Regenwassereinlauf, Erneuerung, Verbesserung, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Fahrbahn, Teileinrichtung, Maßnahme, Vorteil, beitragsfähig, Ausbauprogramm, Ausbaubeschluss, sachliche Beitragspflicht, Verjährung, Festsetzung, Rückwirkung, Satzung, Heilung, Bescheid, Verteilungsregelung, Maßstab, Außenbereich, Waldgrundstück, einseitig, Anbaustraße, erstmals, hergestellt, Erschließungsanlage, Vorausleistung, Vorauszahlung, Ausbaubeitrag, Beitragsrecht
»1. Zur Qualifikation einer am 3.10.1990 einseitig bebauten und auf der anderen Seite an Waldgrundstücke angrenzenden Stichstraße am Ortsrand als Anbaustraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und als bereits hergestellte Erschließungsanlage im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB (§ 246 a Abs. 4 BauGB a.F.). 2. Zum Erfordernis einer Maßstabsregelung in der Straßenausbaubeitragssatzung für die Berücksichtigung unbebaubarer, aber in anderer Weise, z.B. forstwirtschaftlich nutzbarer Außenbereichsgrundstücke.