Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines noch zu benennenden Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I. Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens, mit dem sie sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wenden will.
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