Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung für die Änderung einer Nutzung in eine Wettannahmestelle.
Die Klägerin ist Testamentsvollstreckerin für die Erbengemeinschaft X. Diese ist Eigentümerin des Grundstücks Flst.-Nr. X, Xstraße X, Gemarkung der Beklagten. Für das betreffende Gebiet ist nach dem Bebauungsplan X "X" der Beklagten, der aus den 1960er Jahren stammt, ein Mischgebiet festgesetzt.
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