Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 12. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß §
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