OVG Niedersachsen - Urteil vom 28.11.2000
1 K 3185/99
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4, 2, §§ 214, 215a ; VwGO §§ 47, 88 ; BNatSchG § 8a;
Fundstellen:
BauR 2001, 296

Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft bei Ausweisung eines Dorfgebietes)

OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 1 K 3185/99

DRsp Nr. 2001/5051

Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft bei Ausweisung eines Dorfgebietes)

»Ausweisung eines Dorfgebietes als Etikettenschwindel. Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft muß im Bebauungsplanverfahren festgesetzt bzw. durch sonstige geeignete Maßnahmen getroffen werden und darf nicht ungesichert der Zukunft überlassen bleiben. Die Festsetzung der Art der Nutzung trifft den Kern der Abwägung, so daß eine nichtige Festsetzung der Art der Nutzung nicht durch ein ergänzendes Verfahren nach § 215a BauGB behoben werden kann.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4, 2, §§ 214, 215a ; VwGO §§ 47, 88 ; BNatSchG § 8a;
Fundstellen
BauR 2001, 296