OVG Niedersachsen - Urteil vom 04.05.2023
1 KN 27/21
Normen:
BauGB § 10 Abs. 3 S. 1; BauGB § 3 Abs. 2 S. 2; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20; BauGB § 9 Abs. 1a S. 2;
Fundstellen:
BauR 2023, 1903
DVBl 2023, 1291
D_V 2023, 776

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme; Ausgleichsfläche; Auslegungsbekanntmachung; Festsetzung; textliche Festsetzung; Auslegungs- und Schlussbekanntmachung; formelle Anforderungen bei Festsetzung räumlich entfernt gelegener Ausgleichsflächen im Bebauungsplan

OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2023 - Aktenzeichen 1 KN 27/21

DRsp Nr. 2023/8472

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme; Ausgleichsfläche; Auslegungsbekanntmachung; Festsetzung; textliche Festsetzung; Auslegungs- und Schlussbekanntmachung; formelle Anforderungen bei Festsetzung räumlich entfernt gelegener Ausgleichsflächen im Bebauungsplan

1. Bezieht sich der räumliche Geltungsbereich eines Bebauungsplans samt Ausgleichsflächen auf mehrere, nicht miteinander verbundene, sich über mehrere Gemarkungen des Gemeindegebiets erstreckende Gebiete, muss die Auslegungs- bzw. Schlussbekanntmachung alle Teile des Geltungsbereichs erfassen, um ihre Anstoß- bzw. Bekanntmachungsfunktion zu erfüllen.2. Diese Anforderungen gelten nur dann, wenn der Plangeber den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert, indem er an anderer Stelle Festsetzungen, etwa nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB zu Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich, trifft, da nur diese als dingliche Zustandsregelungen den rechtlichen Zustand der mit den entsprechenden Festsetzungen belegten Flächen verändern.

Tenor

Die vom Rat der Antragsgegnerin am 18. Juni 2020 als Satzung beschlossene 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 "Waldsiedlung Napoleondamm" wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.